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Nachforderung von zu Unrecht gekürzten Zuschussmitteln möglich

Der Anspruch auf rechtswidrig gekürzte Zuschussmittel verfällt nicht mit Ablauf des Haushaltsjahres, wenn die Mittel unbeschadet der Kürzung zweckentsprechend verausgabt und hierzu zwischenfinanziert wurden.

VG Dresden, Urteil v. 17.08.2016 - 1 K 2517/14


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de