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Leistungsanspruch bei verspäteter Ablehnung der Kostenübernahme

Eine gesetzliche Krankenkasse ist leistungspflichtig, wenn sie den Antrag auf Kostenübernahme verspätete ablehnt.

SG Düsseldorf, Urteil v. 03.12.2015 - S 27 KR 371/15


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de