Aktuelle Rechtsentwicklung
Tarifbindung rechtfertigt höheren Pflegesatz
Die Einhaltung der Tarifbindung und Zahlung ortsüblicher Gehälter sind grundsätzlich wirtschaftlich angemessen und rechtfertigen daher keine Kürzung des Pflegesatzes.
BSG, Urteil vom 16. Mai 2013 - B 3 P 2/12 R
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de