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Tarifbindung rechtfertigt höheren Pflegesatz

Die Einhaltung der Tarifbindung und Zahlung ortsüblicher Gehälter sind grundsätzlich wirtschaftlich angemessen und rechtfertigen daher keine Kürzung des Pflegesatzes.

BSG, Urteil vom 16. Mai 2013 - B 3 P 2/12 R


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de