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Kürzung der Pflegevergütung bei Personalmangel

Wenn die vereinbarte Personalausstattung eines Pflegeheims über mehrere Monate um mindestens 8 % oder systematisch unterschritten wird, rechtfertigt dies ohne weitere Qualitätsprüfung eine rückwirkende Kürzung der Pflegevergütung.

BSG, Urteil vom 12. September 2012 - B 3 P 5/11 R


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de