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Pauschalierung bei Pflegesätzen künftig unzulässig

In die Pflegesätze sowie Entgelte für Unterkunft und Verpflegung der Heimbetreiber können nur tatsächlich anfallende Kosten einberechnet werden. Die landesrechtlichen Pauschalierungsregelungen zur Auslastung sowie zu Instandhaltungskosten verlieren ihre Wirksamkeit.

BSG, Urteil vom 08. September 2011 - B 3 P 2/11 R zu § 82 Abs. 3 SGB XI


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de