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Heimträger kann höheren Pflegesatz durchsetzen

Ein Pflegeheimträger kann die Anhebung des Pflegesatzes bei gestiegenem Hilfebedarf gerichtlich durchsetzen, muss dafür aber das jeweils gesetzlich vorgesehene Verfahren einhalten.

BSG, Urteil vom 07. Oktober 2010 - B 3 P 4/09 R


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de