Aktuelle Rechtsentwicklung
Pflegeversicherung leistet nur bis zum Sterbetag
Heimverträge über stationäre Leistungen der Pflegeversicherung dürfen keine Fortzahlungen für Zeiträume nach dem Sterbetag des Heimbewohners vorsehen.
BVerwG, Urteil vom 02. Juni 2010 - 8 C 24/09
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de