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Keine Rückforderung bei Kostenüberschreitungen

Die Zuschussauflage der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung rechtfertigt keine Rückforderung, wenn der Zuschussempfänger die Mehrkosten aus Eigenmitteln trägt.

OVG Sachsen, Urteil vom 20. Januar 2010 - 1 A 215/08


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de