Aktuelle Rechtsentwicklung
Keine Rückforderung bei Kostenüberschreitungen
Die Zuschussauflage der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung rechtfertigt keine Rückforderung, wenn der Zuschussempfänger die Mehrkosten aus Eigenmitteln trägt.
OVG Sachsen, Urteil vom 20. Januar 2010 - 1 A 215/08
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de