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Keine Rückforderung trotz Verstoß gegen Bewilligungsbedingungen

Eine Zuschussrückforderung wegen Verstoß gegen die Bewilligungsbe¬dingungen ist in der Regel ausgeschlossen, wenn der mit dem Zuschuss verfolgte Zweck erreicht wurde.

BGH, Urteil vom 21. Juli 2006 - V ZR 158/05


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de