Aktuelle Rechtsentwicklung
Keine Rückforderung trotz Verstoß gegen Bewilligungsbedingungen
Eine Zuschussrückforderung wegen Verstoß gegen die Bewilligungsbe¬dingungen ist in der Regel ausgeschlossen, wenn der mit dem Zuschuss verfolgte Zweck erreicht wurde.
BGH, Urteil vom 21. Juli 2006 - V ZR 158/05
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de