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Einverständnis zur Zuschusskürzung nicht erzwingbar

Die Auszahlung eines bewilligten, aber gegenüber den Vorjahren gekürzten Zuschusses darf nicht von der Zustimmung zu dieser Kürzung abhängig gemacht werden.

VG Münster, Beschluss vom 05. Mai 2006 - 5 L 242/06


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de