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Keine Provision bei einer Vermittlung in nahe stehende Gesellschaft

Wer einen Langzeitarbeitslosen in ein Arbeitsverhältnis bei einer ihm nahe stehenden Gesellschaft vermittelt, kann von der Bundesagentur keine Vermittlungsprovision beanspruchen.

BSG, Urteil vom 06. April 2006 - B 7a AL 56/05 R


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de