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Berechnung von Zusatzleistungen nur bei schriftlicher Vereinbarung

Zusatzleistungen in Pflegeeinrichtungen, wie zum Beispiel ein Einzelzimmerzuschlag, können Pflegeversicherten nur dann berechnet werden, wenn darüber vorher eine schriftliche Vereinbarung abgeschlossen wurde.

BGH. Urteil vom 13. Oktober 2005 - III ZR 400/04


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de