Aktuelle Rechtsentwicklung
Krankenhausforderungen gegen gesetzliche Krankenkassen verjähren nach vier Jahren
Die Vergütungsansprüche der Krankenhausbetreiber gegen die gesetzlichen Krankenkassen unterliegen auch nach Änderung des § 69 SGB V und dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes der vierjährigen Regelverjährungsfrist des Sozialrechts.
BSG, Urteil vom 12. Mai 2005 - B 3 KR 32/04 R
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de