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Anwendung des Heimgesetzes auf Verträge zum Betreuten Wohnen

Inwieweit das Heimgesetz auf Verträge zum Betreuten Wohnen anwendbar ist, richtet sich nach der Interessenlage der Vertragspartner.

BGH, Beschluss vom 21. April 2005 - III ZR 293/04


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de