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Keine Aufschlüsselung der Entgelte nach Unterkunft und Verpflegung

In Heimverträgen mit Pflegeversicherten darf das Entgelt für Unterkunft und Verpflegung in einem Betrag angegeben werden.

BGH, Urteil vom 03. Februar 2005 - III ZR 411/04


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de