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Aufklärungspflichten bei Wahlleistungsvereinbarungen

Vor Abschluss einer Vereinbarung über Wahlleistungen, z.B. zur Chefarztliquidation, muss das Krankenhaus den Patienten detailliert über die davon erfassten Leistungen, die Entgelte und die Tatsache der damit möglicherweise verbundenen erheblichen finanziellen Mehrbelastung informieren.

BGH, Urteil vom 22. Juli 2004 III ZR 355/03


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de