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Pflichtwidrige Ablehnung eines Versorgungsvertrages

Bei pflichtwidriger Verweigerung oder Verschleppung des Abschlusses eines Versorgungsvertrages hat der Einrichtungsbetreiber einen Schadensersatzanspruch aus Amtspflichtverletzung und aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen (c.i.c.).

BGH, Urteil vom 24. Juni 2004 - III ZR 215/03


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de