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Heimträger muss sich ersparte Aufwendungen anrechnen lassen

Der Heimträger hat keinen Anspruch auf das Verpflegungsentgelt, wenn der Bewohner auf Dauer nur Sondennahrung in Anspruch nimmt, die von der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert wird.

BGH, Urteil vom 22. Januar 2004 - III ZR 68/03


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de