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Rückforderung bei Verletzung der Nachweispflichten

Gemeinnützige Organisationen müssen erhaltene Zuschüsse zurückzahlen, wenn sie die zweckentsprechende Mittelverwendung nicht nachweisen können.

Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 13. Juni 2002 - 12 A 693/99


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de