Aktuelle Rechtsentwicklung
Rückforderung bei Verletzung der Nachweispflichten
Gemeinnützige Organisationen müssen erhaltene Zuschüsse zurückzahlen, wenn sie die zweckentsprechende Mittelverwendung nicht nachweisen können.
Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 13. Juni 2002 - 12 A 693/99
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de