Aktuelle Rechtsentwicklung
Wirtschaftlichkeitsvergleiche müssen nachvollziehbar sein
Wenn ein Anspruch auf Kostenersatz in Höhe der durchschnittlich anfallenden Kosten besteht, muss die statistische Ermittlung der bei den Trägern durchschnittlich angefallenen Kosten nachvollziehbar und wissenschaftlich begründbar sein.
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 30. Oktober 2001 - 4 K 29/98
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de