Aktuelle Rechtsentwicklung

zurück zur Übersicht

zurück (56 - 60)

Testierverbot nach § 14 HeimG

Heimbewohner können den Heimträger, Leiter und Mitarbeiter nicht wirksam als Erben einsetzen. Dieses Testierverbot gilt auch bei Umgehungsversuchen, also der Erbeinsetzung nahestehender Personen oder Unternehmen. Es wird dagegen nicht auf ambulante Pflegedienste analog angewendet.

OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. Januar 2001 - 20 W 71/99; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Februar2001 - 3 Wx 350/00, 3 Wx 366/00


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de