Katastrophenerlass für die Betroffenen in der Türkei und Syrien kommt vom Bundesministerium der Finanzen

17.02.2023 | Josef Renner

Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Erlass zur Katastrophenhilfe für die Opfer in der Türkei und Syrien mit Rückwirkung zum 6.2.2023 beschlossen.

Das Bundesministerium der Finanzen erarbeitet derzeit in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder Verwaltungsregelungen zur Unterstützung von engagierten Organisationen und Betroffenen vom Erdbeben in der Türkei und in Syrien.

Dieser Katastrophenerlass wird die für diese besonderen Situationen bekannten Verwaltungserleichterungen für Unternehmen, Vereine und Engagierte enthalten. Die Erleichterungen sollen ab dem 6. Februar rückwirkend bundesweit gelten.
Das Bundesministerium der Finanzen wird den Katastrophenerlass als Schreiben zeitnah veröffentlichen. 

Autor
Josef Renner
Steuerjurist (LL.B)
CHP Rechtsanwalt & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, München
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