Konzeptheft „Corporate Compliance“ für die Sozialwirtschaft

27.09.2012

Unternehmen und Organisationen der Sozialwirtschaft sehen sich zunehmend mit komplexen rechtlichen Anforderungen konfrontiert. Damit gewinnt auch das Konzept der „Corporate Compliance“ an Bedeutung. Ziel einer „Corporate Compliance“ ist es, organisationsspezifische Risiken von Rechtsverstößen rechtzeitig zu erkennen und vorausschauend Gegenmaßnahmen zu ergreifen. 

Die theoretischen Anforderungen an eine „Corporate Compliance“ in der Sozialwirtschaft und praktische Hilfestellungen für ihre Einführung stehen im Mittelpunkt des neuen Konzeptheftes „Corporate Compliance“ von Christian Koch, npo consult, und Thomas von Holt, RA und Steuerberater, das die Bank für Sozialwirtschaft AG jetzt unter www.sozialbank.de zum kostenlosen Download zur Verfügung gestellt hat.

Theoretischer Teil 

Die Autoren beantworten zunächst die Frage „Was ist Corporate Compliance?“ Sie stellen dar, warum eine Corporate Compliance auch in der Sozialwirtschaft notwendig ist und warum sie nur realistisch ist, wenn sie sich auf die relevanten Rechtsbereiche einer Organisation konzentriert. Sie zeigen auf, welche Möglichkeiten sozialwirtschaftliche Unternehmen unterschiedlicher Größe haben, eine Corporate Compliance zu implementieren. Der theoretische Teil des Konzeptheftes schließt mit einer Betrachtung der besonderen Anforderungen in Nonprofit-Organisationen.

Praktischer Teil

Der zweite Teil des Konzeptheftes bietet in strukturierter Form praktische Arbeitshilfen zur erstmaligen Einführung und zur Weiterentwicklung eines Corporate Compliance-Systems in einem sozialwirtschaftlichen Unternehmen oder einer gemeinnützigen Organisation. Auf der Basis einer Bestandsaufnahme und Bewertung der rechtlichen Risiken des Unternehmens werden Hilfestellungen bei der Abwägung einer internen oder externen Ansiedlung der Corporate Compliance gegeben. Weitere Arbeitshilfen widmen sich einer Betrachtung und Gewichtung der wesentlichen Risikofelder, den Schnittstellen zu anderen Steuerungs- und Kontrollsystemen, der laufenden Überwachung der Corporate Compliance und der Evaluation der Corporate Compliance. Eine Link- und Literaturliste schließt die Ausführungen ab.

Quelle: Pressemitteilung der Bank für Sozialwirtschaft AG vom 20.09.2012