Rahmenbedingungen der rechtsfähigen Stiftung
Gründung und Ausstattung
Mindestvermögensmasse ca. 25.000 bis 50.000 €
bei kleineren Vermögen kann eine Treuhänderin eine unselbständige Stiftung halten
Stiftungsgeschäft bedarf der Schriftform
Stiftungszweck und Vermögenswidmung werden in der Urkunde vorgegeben
Mindestinhalt der Satzung:
- Name
- Sitz
ist grundsätzlich frei festlegbar, aber ein rein fiktiver Sitz ohne Bezug zur Tätigkeit der Stiftung wird als unzulässig angesehen - Zweck
spätere Anpassung nur im Rahmen der allgemeinen Zweckbestimmung
Unterstützung fremder statt Realisierung eigener Projekte? - Stiftungsorganisation
Regelfall: Legislativorgan (mit Kontrollfunktionen) und Exekutivorgan
erhebliche Spielräume bei der Satzungsgestaltung
z. B. Art und Aufgaben der Organe, Zustimmungsvorbehalte
Vermögensausstattung
unmittelbar dem Stiftungszweck dienendes Vermögen –> Betriebsmittel
über Erträge dem Stiftungszweck dienendes Vermögen (Förderstiftung)
Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht erforderlich
Betriebsführung
bei Steuerbegünstigung kein Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuches
eingeschränkte Buchführungs-, Bilanzierungs- und Prüfungspflicht
Rechtsaufsicht durch Stiftungsaufsichtsbehörde
Genehmigungspflicht bestimmter Geschäfte
operative Tätigkeit oder/und Förderstiftung möglich
Steuerbegünstigung
Besserstellung gegenüber einem Verein
umsatzsteuerliche Organschaft mit Gesellschaft möglich