Rahmenbedingungen der rechtsfähigen Stiftung

25.09.2009

Gründung und Ausstattung

Mindestvermögensmasse ca. 25.000 bis 50.000 €
bei kleineren Vermögen kann eine Treuhänderin eine unselbständige Stiftung halten

Stiftungsgeschäft bedarf der Schriftform
Stiftungszweck und Vermögenswidmung werden in der Urkunde vorgegeben

Mindestinhalt der Satzung:

  • Name
  • Sitz
    ist grundsätzlich frei festlegbar, aber ein rein fiktiver Sitz ohne Bezug zur Tätigkeit der Stiftung wird als unzulässig angesehen
  • Zweck
    spätere Anpassung nur im Rahmen der allgemeinen Zweckbestimmung
    Unterstützung fremder statt Realisierung eigener Projekte?
  • Stiftungsorganisation
    Regelfall: Legislativorgan (mit Kontrollfunktionen) und Exekutivorgan

erhebliche Spielräume bei der Satzungsgestaltung
z. B. Art und Aufgaben der Organe, Zustimmungsvorbehalte

Vermögensausstattung
unmittelbar dem Stiftungszweck dienendes Vermögen –> Betriebsmittel
über Erträge dem Stiftungszweck dienendes Vermögen (Förderstiftung)

Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht erforderlich

Betriebsführung

bei Steuerbegünstigung kein Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuches

eingeschränkte Buchführungs-, Bilanzierungs- und Prüfungspflicht

Rechtsaufsicht durch Stiftungsaufsichtsbehörde
Genehmigungspflicht bestimmter Geschäfte

operative Tätigkeit oder/und Förderstiftung möglich

Steuerbegünstigung

Besserstellung gegenüber einem Verein

umsatzsteuerliche Organschaft mit Gesellschaft möglich