Rahmenbedingungen des steuerbegünstigten Vereins (e.V.)

25.09.2009

Gründung und Ausstattung

Mindestmitgliederzahl bei Gründung (7 Personen)
kein "Gründungskapital" erforderlich

Mindestinhalt der Satzung:

  • Name
  • Sitz
  • gemeinnütziger Zweck
  • Art der Satzungszweckverwirklichung
    Selbstlosigkeit, Ausschließlichkeit, Unmittelbarkeit
  • Registereintragung
  • Bildung des Vorstandes
  • Einberufung der Mitgliederversammlung
  • Beurkundung von Beschlüssen
  • Vereinsbeitritt /-austritt
  • Beitragspflichten
  • Auflösung

erhebliche Spielräume bei der weiteren Satzungsgestaltung
z. B. weitere Organe, Art und Aufgaben der Organe, Zustimmungsvorbehalte

Berufung eines ehren-/ neben- oder hauptamtlichen Vorstandes (je nach Satzung) vor Anmeldung des Vereins bei dem Vereinsregister

Unterschrift unter dem Eintragungsantrag bedarf notarieller Beglaubigung

Eintragung im Vereinsregister

Betriebsführung

Verein darf keinen wirtschaftlichen Zweck verfolgen
Betriebsführungen sind nur im Rahmen des sog. Nebenzweckprivilegs zulässig

Vorstand führt die Vereinsgeschäfte
er ist erheblichen persönlichen Haftungsrisiken ausgesetzt

Weisungsbefugnis der Mitgliederversammlung
je nach Satzung und Situation begrenzt

Buchführung/Bilanzierung/Prüfung nur bei umfangreicher Betriebstätigkeit

Steuerbegünstigung

selbstlose, ausschließliche und unmittelbare Förderung des Allgemeinwohls

Erfüllung der spezifischen gemeinnützigkeitsrechtlichen Satzungsanforderungen

Zuwendungen an andere steuerbegünstigte Organisationen begrenzt zulässig

umsatzsteuerliche Organschaft mit Tochtergesellschaft möglich