Rahmenbedingungen des steuerbegünstigten Vereins (e.V.)
Gründung und Ausstattung
Mindestmitgliederzahl bei Gründung (7 Personen)
kein "Gründungskapital" erforderlich
Mindestinhalt der Satzung:
- Name
- Sitz
- gemeinnütziger Zweck
- Art der Satzungszweckverwirklichung
Selbstlosigkeit, Ausschließlichkeit, Unmittelbarkeit - Registereintragung
- Bildung des Vorstandes
- Einberufung der Mitgliederversammlung
- Beurkundung von Beschlüssen
- Vereinsbeitritt /-austritt
- Beitragspflichten
- Auflösung
erhebliche Spielräume bei der weiteren Satzungsgestaltung
z. B. weitere Organe, Art und Aufgaben der Organe, Zustimmungsvorbehalte
Berufung eines ehren-/ neben- oder hauptamtlichen Vorstandes (je nach Satzung) vor Anmeldung des Vereins bei dem Vereinsregister
Unterschrift unter dem Eintragungsantrag bedarf notarieller Beglaubigung
Eintragung im Vereinsregister
Betriebsführung
Verein darf keinen wirtschaftlichen Zweck verfolgen
Betriebsführungen sind nur im Rahmen des sog. Nebenzweckprivilegs zulässig
Vorstand führt die Vereinsgeschäfte
er ist erheblichen persönlichen Haftungsrisiken ausgesetzt
Weisungsbefugnis der Mitgliederversammlung
je nach Satzung und Situation begrenzt
Buchführung/Bilanzierung/Prüfung nur bei umfangreicher Betriebstätigkeit
Steuerbegünstigung
selbstlose, ausschließliche und unmittelbare Förderung des Allgemeinwohls
Erfüllung der spezifischen gemeinnützigkeitsrechtlichen Satzungsanforderungen
Zuwendungen an andere steuerbegünstigte Organisationen begrenzt zulässig
umsatzsteuerliche Organschaft mit Tochtergesellschaft möglich