Stiftungssatzung (Checkliste)
Anforderungen der einzelnen Stiftungsaufsichtsbehörden berücksichtigen
Aber: deren Mustersatzungen bergen Konfliktpotential
Stiftungsname
Grundsatz der Namenswahrheit
Bezeichnung "Stiftung" ist nicht der rechtsfähigen Stiftung vorbehalten
Täuschung muss vermieden werden
Unterscheidungsfähigkeit
Marketing-Aspekte berücksichtigen
Sitz
Bezug zur Stiftungstätigkeit erforderlich
Zweck
exakte Beschreibung der Ziele und Art ihrer Verwirklichung
eine gemeinnützige Tätigkeit darf sich nur in diesem Rahmen bewegen
nicht alle Zwecke müssen stets gleichzeitig verwirklicht werden
spätere Zweckänderung weitgehend ausgeschlossen
spitzenverbandsspezifische Verpflichtungen
Gemeinnützigkeit
ausschließliche und unmittelbare Gemeinwohlförderung
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige/mildtätige/kirchliche Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Selbstlosigkeit
Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittelbindung für Satzungszwecke
Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen
Zwecke verwendet werden.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der
Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigt werden.
Vermögensausstattung
Erstausstattung
Genehmigungsvorgaben der Stiftungsbehörden zur Mindestausstattung
Grundsatz der Vermögenserhaltung
Rücklagenbildung kann vorgesehen werden
andernfalls gilt ein Thesaurierungsverbot für Erträge
Annahme von Zustiftungen vorsehen
Richtlinien zu Vermögensverwaltung?
möglichst keine Verkaufsbeschränkungen vorsehen
Verwendung von Stiftungsmittel
Ausschluss eines Rechtsanspruchs auf Zuwendungen
Rechnungslegungspflichten
Vorstand
Zusammensetzung
Berufung, Auswahl, Abberufung
Zuständigkeit
Vertretungsbefugnis
möglichst keine Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot
Haftungsbeschränkung
Sitzungsgeld / Gehalt
Stiftungsversammlung
Zusammensetzung
Einberufungsvoraussetzungen, -verfahren
Zuständigkeit
Beratung, Informationsrecht
Abberufung
Rücktritt
Stiftungsrat, -kuratorium
Zusammensetzung
Soll-Vorgaben, keine Überschneidung mit Vorstandsmitgliedschaft
Berufung, Auswahl, Abberufung
Einberufung
Beurkundungsform der Versammlungsbeschlüsse
Zuständigkeit
Sitzungsgeld
weitere Organe
Präsidium, Ausschuss, Aufsichts-/Verwaltungs-/Beirat
Zusammensetzung
Zuständigkeit
Einberufungsverfahren
Amtsdauer
Satzungsänderungen, Umwandlung
Auflösung und Anfallberechtigung
zuständiges Gremium
notwendige Mehrheitsverhältnisse
Sicherstellung der gemeinnützigen Vermögensbindung
kursiv = weitere Aspekte, Alternativen