Stiftungssatzung (Checkliste)

01.10.2009

Anforderungen der einzelnen Stiftungsaufsichtsbehörden berücksichtigen
Aber: deren Mustersatzungen bergen Konfliktpotential

Stiftungsname

Grundsatz der Namenswahrheit
Bezeichnung "Stiftung" ist nicht der rechtsfähigen Stiftung vorbehalten
Täuschung muss vermieden werden

Unterscheidungsfähigkeit
Marketing-Aspekte berücksichtigen

Sitz

Bezug zur Stiftungstätigkeit erforderlich

Zweck

exakte Beschreibung der Ziele und Art ihrer Verwirklichung
eine gemeinnützige Tätigkeit darf sich nur in diesem Rahmen bewegen
nicht alle Zwecke müssen stets gleichzeitig verwirklicht werden
spätere Zweckänderung weitgehend ausgeschlossen

spitzenverbandsspezifische Verpflichtungen

Gemeinnützigkeit

ausschließliche und unmittelbare Gemeinwohlförderung
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige/mildtätige/kirchliche Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Selbstlosigkeit
Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittelbindung für Satzungszwecke
Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen
Zwecke verwendet werden.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der
Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigt werden.

Vermögensausstattung

Erstausstattung
Genehmigungsvorgaben der Stiftungsbehörden zur Mindestausstattung
Grundsatz der Vermögenserhaltung

Rücklagenbildung kann vorgesehen werden
andernfalls gilt ein Thesaurierungsverbot für Erträge
Annahme von Zustiftungen vorsehen
Richtlinien zu Vermögensverwaltung?

möglichst keine Verkaufsbeschränkungen vorsehen

Verwendung von Stiftungsmittel

Ausschluss eines Rechtsanspruchs auf Zuwendungen
Rechnungslegungspflichten

Vorstand

Zusammensetzung
Berufung, Auswahl, Abberufung
Zuständigkeit
Vertretungsbefugnis
möglichst keine Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot
Haftungsbeschränkung
Sitzungsgeld / Gehalt

Stiftungsversammlung

Zusammensetzung
Einberufungsvoraussetzungen, -verfahren
Zuständigkeit
Beratung, Informationsrecht
Abberufung
Rücktritt

Stiftungsrat, -kuratorium

Zusammensetzung
Soll-Vorgaben, keine Überschneidung mit Vorstandsmitgliedschaft
Berufung, Auswahl, Abberufung
Einberufung
Beurkundungsform der Versammlungsbeschlüsse
Zuständigkeit
Sitzungsgeld

weitere Organe

Präsidium, Ausschuss, Aufsichts-/Verwaltungs-/Beirat
Zusammensetzung
Zuständigkeit
Einberufungsverfahren
Amtsdauer

Satzungsänderungen, Umwandlung

Auflösung und Anfallberechtigung

zuständiges Gremium
notwendige Mehrheitsverhältnisse
Sicherstellung der gemeinnützigen Vermögensbindung

 

kursiv = weitere Aspekte, Alternativen